Mittels Laser können einige Erkrankungen am Auge therapiert werden. Je nach Einsatzgebiet kommen verschiedene Laser zum Einsatz.
Dabei werden Anwendungen am vorderen wie am hinteren Augenabschnitt unterschieden.
Der vordere Augenabschnitt umfasst den Teil bis zur Linse. Den Laser kann man zur Behandlung eines Glaukoms (Grüner Star) oder eines Nachstars einsetzen.
Bei der SLT wird der Abfluss des Kammerwassers am Auge verbessert und somit der Druck gesenkt. Die Laserherde sind mit dem bloßen Auge nicht zu sehen.
Wir beraten Sie, ob diese Lasertherapie bei Ihrem Glaukom sinnvoll und möglich ist. Ziel ist, den Druck zu senken und ggf. auf drucksenkende Augentropfen zu verzichten.
Eine große Studie zeigte eine Überlegenheit der SLT im Vergleich zur Augentropftherapie. Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Leistung, die voll von der gesetzlichen wie auch privaten Versicherung getragen wird.
Liegt bei Ihnen ein Engwinkelglaukom vor, so kann ein zusätzlicher Weg vom Ort der Kammerwasserproduktion in den vorderen Teil des Auges geschaffen werden. Diese Behandlung, die in unserer Praxis mit einem YAG-Laser durchgeführt wird, nennt man Iriditomie. Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Leistung, die voll von der gesetzlichen wie auch privaten Versicherung getragen wird.
Nach einer Grauen-Star-Operation kann ein so genannter Nachstar entstehen, die Rate liegt bei ca. 30 %. Dieser kann ähnliche Symptome bereiten wie ein Grauer Star. Mithilfe des YAG-Lasers kann die Kapsel aufgetrennt werden, danach wird das Sehen wieder besser. Nach einer Operation des Grauen Stars kann nur einmal ein Nachstar entstehen. Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Leistung, die voll von der gesetzlichen wie auch privaten Versicherung getragen wird.
Der hintere Augenabschnitt umfasst den Bereich hinter der Linse, vor allem die Netzhaut. Hier können Veränderungen infolge von Gefäßerkrankungen wie einem Diabetes entstehen. Auch kann sich bei Glaskörperzug ein Netzhautloch bilden, welches zu einer Netzhautablösung führen kann.
Durch Zug des Glaskörpers an der Netzhaut kann ein Netzhautloch entstehen. Dieses kann unbehandelt zur Netzhautablösung führen. Sollte bei Ihnen ein Netzhautloch diagnostiziert werden, führen wir umgehend eine Behandlung mit dem Netzhautlaser durch. Eine Überweisung an eine Klinik kann so meist vermieden werden. Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Leistung, die voll von der gesetzlichen wie auch privaten Versicherung getragen wird.
Aufgrund von Gefäßerkrankungen kann es zur Unterversorgung der Netzhaut kommen. In der Folge werden Botenstoffe ausgeschüttet, die eine krankhafte Gefäßeinsprossung bewirken. Diese kann durch eine Lasertherapie der Netzhaut gestoppt werden. Insbesondere Diabetiker sind von diesen Veränderungen betroffen, aber auch Patienten nach Gefäßverschlüssen an der Netzhaut. Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Leistung, die voll von der gesetzlichen wie auch privaten Versicherung getragen wird.
Vormittags:
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Nachmittags:
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Außerhalb dieser Zeiten besteht ein Notdienst.
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