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Anpassung und Kontrolle der Linsen

Eine Kontaktlinsenanpassung bezweckt überwiegend den Ausgleich von Fehlsichtigkeit. Ein weiteres Ziel ist eine zusätzliche oder ausschließliche therapeutische Versorgung. Zwingende medizinische Indikationen im Bereich der GKV werden im SGB V und den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung festgelegt.

Zunächst muss gewährleistet sein, dass keine gesundheitlichen Störungen gegen das Kontaktlinsentragen sprechen. Diese Gewissheit kann Ihnen nur Ihr Augenarzt geben. Sind Ihre Augen gesund, steht einem Versuch mit Probelinsen nichts im Wege. Anders als bei Brillengläsern genügen für die Kontaktlinsen-Anpassung nicht die Korrektionswerte. Um den für Ihre Augen richtigen Linsentyp zu bestimmen, den richtigen Durchmesser und die exakte passende Rückflächengestaltung, sind viele Messungen erforderlich.

Bei jeder Kontaktlinsenversorgung müssen kurz- oder langfristige Schäden am Auge vermieden werden.

Notwendig, zusätzlich zur bereits erfolgten altersspezifischen Basisdiagnostik sind die
  • Kontaktologische Anamnese:
    z.B. Allgemeine Erkrankungen wie Diabetes
    Allergien
    Rheuma Gravidität
    Medikamente
    Tränenfilmstörungen
    Berufliche Exposition
    Erfragung von Motivation, beabsichtigter Tragedauer, beabsichtigtem Wechsel der Kontaktlinse/ Brille
    Abklärung der Hygienebereitschaft und -fähigkeit
    Vermessung der zentralen Hornhaut
    Prüfung des Tränenfilms auf Tränenqualität und -Quantität


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Stellen bzw. Überprüfung der Indikation zur Kontaktlinsenanpassung Kontaktlinsenversorgung

  • Auswahl der Kontaktlinse
  • Kontrolle des Linsensitzes mit oder ohne Fluoreszenz
  • Uberrefraktion über Anpaßkontaktlinse
  • Spaltlampenuntersuchung der vorderen Augenabsehnitte, ggf. nach Entfernung der Kontaktlinse
  • Gegebenenfalls Wiederholung der vorangegangenen Schritte bis zur Ermittlung der zu verordnen-den/anzupassenden Kontaktlinse
  • Festlegung der Daten der Rezeptlinse/ Beschaffung der Rezeptlinse
  • Datenabgleich der Rezeptlinse
  • Abgabe und Überprüfung der Kontaktlinse am Auge, Einweisung und Schulung des Kontaktlinsenträgers


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Bei Kontaktlinsenkontrolle

  • Kontaktologische Zwischenanamnese
  • Monokulare objektive Refraktionsbestimmung mit vorhandener Kontaktlinse
  • Monokulare subjektive Refraktionsbestimmung mit vorhandener Kontaktlinse
  • Untersuchung der Linse und des Linsensitzes mit/ohne Fluoreszein
  • Spaltlampenuntersuchung der vorderen Augenabschnitte ggf. nach Entfernung der Kontaktlinse


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Im Einzelfall erforderlich

  • Anfärbung der Bindehaut und Hornhaut mit Farbstoff
  • Messung der peripheren Hornhautradien
  • Ermittlung der Hornhautexzentrizität
  • Topometrie mit dem Videokeratoskop
  • Keratometrie ohne Kontaktlinse
  • Keratometrie über der Kontaktlinse
  • Prüfung auf Blendempfindlichkeit und/oder Kontrastsehen
  • Binokulare Sebschärfenprüfung mit vorhandener Kontaktlinse
  • Prüfung von Augenstellung (Heterophorie, Heterotropie und -motilität mit vorhandener Kontaktlinse)
  • Binokularstatus
Bei aufwendiger Kontaktlinsenversorgung (bei Krankheitsbildern mit schweren Veränderungen der Hornhaut) sind ggf. die Anpaßvorgänge einschließlich aufwendiger Messungen mehrfach zu wiederholen, Unter Umständen auch in mehreren Sitzungen.

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Kontaktlinsen_anpassen
Kontrollintervalle sind erforderlich grundsätzlich bei der Abgabe, bei Beschwerden, im beschwerdefreien Regelfall 1-3 Wochen nach Abgabe, ggf. 2-3 Monate nach Erstabgabe, sinnvoll alle 6 Monate, mindestens einmal im Jahr.

Wie wichtig eine sachgerechte Anpassung und medizinische Kontrolle ist, zeigt das obige Bild der Hornhaut im Bereich des Übergangs von Lederhaut in die klare Hornhaut. Bei dieser Patientin sind ausgiebige Gefäßeinsprossungen in die klare Hornhaut aufgetreten.

Sie hatte ohne augenärztliche Kontrolle langjährig Linsen getragen. Leider wurden diese Veränderungen vom Nichtaugenarzt übersehen.

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