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| Fundus-Vorsorge |
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 Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
ab einer Kurzsichtigkeit von über 3 Dioptrien besteht ein statistisch höheres Risiko für das Auftreten einer Netzhautablösung.
Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut (Ablatio-Vorstufen) auf:
Das geschieht in erhöhtem Ausmaß bei Kurzsichtigen. Diese Veränderungen können vom Augenarzt frühzeitig erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Oft genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den Verlust des Sehens abzuwenden.
Diese Ablatio-Vorstufen in der äußeren Netzhaut lassen sich in der Regel nur bei sehr weiter Pupille erkennen. Dazu werden Ihnen durch Augentropfen die Pupillen erweitert. Dieser Vorgang benötigt mindestens ca. 20-30 Minuten. Hinterher sind Sie für etwa 3-4 Stunden vermehrt geblendet und sehen eventuell vorübergehend unscharf, so dass Sie nicht selbst mit Ihrem Auto nach Hause fahren können.
Werden bei der Netzhautspiegelung Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung). Zusammen mit der Netzhautspiegelung kann auch eine Glaukomvorsorgeuntersuchung erfolgen, zu der neben der Augenhintergrunduntersuchung eine Augendruckmessung erforderlich ist.
Die Kosten für die Untersuchung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Sie betragen für die Ziffer 1 und Ziffer 1242 20.-€ |
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