 |
| FSG |
| Kosten für das Führerscheingutachten |
 Die Untersuchung dient zur Ermittlung der Fahrtauglichkeit.
Da es sich hierbei um eine Eignungsuntersuchung und nicht um eine Erkrankung handelt, ist es uns nicht gestattet, die Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen, da Eignungsuntersuchungen keine Leistungen der Krankenkasse darstellen.
Deshalb müssen die Kosten für die Untersuchung vom Untersuchten selber übernommen werden. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob die Kosten bei Berufskraftfahrern vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Gutachten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Ziffer Steigerungssatz Leistung Betrag in €
1 2.30 Beratung auch telefonisch 10.73
6 2.30 Untersuchung, Organsystem 13.41
1201 2.30 subjektive Refraktionsbestimmung 11.93
1202 2.30 objektive Refraktionsbestimmung 09.92
75 2.30 ausführlicher Bericht 17.43
1226 2.30 Projektionsperimetrie 24.40
1256 1.80 Augendruckmessung 10.49
Ab dem 40. Lebensjahr ist die Kontrolle des Augendrucks erforderlich, da nach den Vorschriften eine fortschreitende Augenerkrankung auszuschließen ist.
Dies ergibt einen Betrag für das Führerscheingutachten von 87,82 € bis zum 40. Lebensjahr
Dies ergibt einen Betrag für das Führerscheingutachten von 98,31 € ab dem 40. Lebensjahr
Die Bezahlung erfolgt bei der Übergabe des Führerscheingutachtens an Sie.
|
|